Foto © Dario Lanfranconi

Neubad unterzeichnet Gebrauchsleihvertrag mit der Stadt

Medienmitteilung

Am 21. Januar hat der Verein Netzwerk Neubad mit der Stadt Luzern den Gebrauchsleihvertrag zur Nutzung des ehemaligen Hallenbads Biregg unterzeichnet. Damit ist ein weiterer Grundstein für das Konzept Neubad gelegt. Der unterzeichnete Gebrauchsleihvertrag läuft vom 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2017. Er legt fest, dass der Verein Netzwerk Neubad das Gebäude mit seinen Nebenkosten übernimmt und in eine Zwischennutzung mit Ateliers, Co-Working-Arbeitsplätzen, Veranstaltungshalle sowie Gastronomiebetrieb überführt. In Anwesenheit von Baudirektorin Manuela Jost hat die Stadt Luzern an der Vertragsunterzeichnung bekräftigt, dass die Zwischennutzung des Hallenbads Biregg für Luzern ein Pionierprojekt mit Symbolcharakter darstellt. Es liegt auch im Interesse der Stadt, an diesem Standort mit einem innovativen Konzept Impulse für das Quartier und die Stadtentwicklung zu setzen. Um das Hallenbad umzunutzen und Sicherheitsvorschriften zu erfüllen, sind bauliche Eingriffe im Gebäudeinneren notwendig. Der Vorstand des Vereins Netzwerk Neubad beabsichtigt, das entsprechende Baugesuch Ende Januar einzureichen. In der Folge finden Rückbauarbeiten statt, damit das Neubad den Betrieb im Frühling 2013 schrittweise aufnehmen kann. Die Umnutzung soll möglichst kostengünstig und mit viel Eigenleistung realisiert werden.

Schnell wachsender Verein

Der Verein Netzwerk Neubad zählt sechs Wochen nach seiner Gründung bereits über 200 Mitglieder. Dieser rege Zuspruch belegt das Interesse an einer kulturell und kreativwirtschaftlich ausgerichteten Zwischennutzung in Luzern. Um die Finanzierung des Projekts zu gewährleisten, ist das Netzwerk Neubad auf mehreren Ebenen aktiv, Geld zu beschaffen. Es fanden und finden Gesuchseingaben und Gespräche mit Stiftungen und weiteren potenziellen Unterstützern statt. Zugleich ist der Vorstand daran, ein Crowdfunding-Projekt auszuarbeiten. Eine erste verbindliche Zusage hat die Generalversammlung der Widder-Genossenschaft geleistet. Sie überlässt dem Neubad einen Betrag zwischen 45'000 und 50'000 Franken. Für die Betriebsaufnahme sind weitere finanzielle Mittel im Umfang von mehreren 100’000 Franken notwendig.